Teilnahmebedingungen Maria Hilf GmbH - Maria Hilf Akademie
§ 1 Teilnahmeberechtigung
(1) An Bildungsmaßnahmen der Maria Hilf Akademie („Akademie“) kann jeder teilnehmen. Wenn für eine Bildungsmaßnahme besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen, müssen diese vom Teilnehmer / von der Teilnehmerin („TN“) erfüllt werden. Zulassungsbedingungen sind den Lehrgangsangeboten zu entnehmen oder zu erfragen.
(2) Bei Weiterbildungsmaßnahmen, die unter die Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen vom 13. Februar 1998 fallen, sind die dort erläuterten Bedingungen einzuhalten.
(3) Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die Zulassungsbedingungen nicht erfüllt sind, behält sich das Unternehmen eine fristlose Vertragskündigung vor.
(4) Über Ausnahmen zu Absatz (1) entscheidet die die Akademieleitung.
§ 2 Anmeldung
Die Teilnahme setzt das vorherige, ordnungsgemäße Ausfüllen und Unterzeichnen des Anmeldeformulars voraus. Die Daten des TN werden EDV-gestützt bearbeitet und gespeichert.
§ 2 a Anmeldebestätigung
Nach der verbindlichen Anmeldung werden eine Anmeldebestätigung sowie eine
Rechnung ausgestellt.
Rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn werden dem TN die entsprechenden
Unterlagen und die Anfahrtsskizze zugesandt.
§ 3 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen TN und der Akademie ist zustande gekommen, wenn die
Akademie die Anmeldung schriftlich bestätigt.
§ 4 Gebühren
(1) Für die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren für die einzelnen Lehrgänge ist aus den Lehrgangsangeboten zu ersehen oder zu erfragen.
(2) Die Gebühren bestehen aus einer Verwaltungs-, Lehrgangs- und Prüfungsgebühr.
(3) Die Gebühren sind spätestens zum Beginn der Bildungsmaßnahme fällig.
Ratenzahlungen können nur per Lastschriftverfahren eingezogen werden.
(4) Bei Maßnahmen, die durch die Arbeitsagenturen gefördert werden, sind die Kostensätze der jeweiligen Maßnahme, welche im Rahmen der Maßnahmenanerkennung (AZWV) getroffen wurden, bindend. Diese sind der in der Anlage aufgeführten Weiterbildungs-information zu entnehmen.(vergl. auch § 13)
(5) Die Akademie behält sich eine Erhöhung der Lehrgangsgebühr für den Fall vor, das durch unvorhersehbare Ereignisse oder eine durch Dritte verursachte Kostensteigerung die Höhe der bisherigen Kursgebühr nicht aufrechtzuerhalten ist.
§ 5 Durchführung
(1) Der Beginn eines Lehrgangs ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei zu geringer Anmeldezahl kann der Lehrgang verschoben oder abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden bei Lehrgangsabsage durch die Akademie in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche der angemeldeten TN bestehen nicht.
(2) Ca. vier Wochen vor Lehrgangsbeginn erhalten die TN - soweit erforderlich - eine schriftliche Benachrichtigung über den Beginn der Maßnahme.
(3) Die Akademie behält sich vor, bei Krankheit des zuständigen Dozenten den
Lehrgang oder einzelne Unterrichtsstunden zu verschieben. In diesem Fall werden die TN unverzüglich benachrichtigt.
(4) Bei einem Rücktritt, der die Akademie spätestens 28 Tage vor
Veranstaltungsbeginn erreicht, werden keine Stornierungskosten berechnet und die volle Veranstaltungsgebühr zurück erstattet. Ab dem 27. Tag bis zum 16. Tag vor Beginn einer Veranstaltung werden 50% der Veranstaltungsgebühren als Stornierungskosten berechnet. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/e Ersatzteilnehmer/in benannt wird und an der Veranstaltung teilnimmt.
(5) Bei Maßnahmen, die durch den Deutschen Rentenversicherungsbund und die
Arbeitsagenturen gefördert werden, gelten die mit den RV-Trägern geschlossenen Vereinbarungen im Rahmen der Maßnahmenanerkennung.
(6) Bei Kostenübernahme durch Dritte z. B. den Deutschen Rentenversicherungsbund, die Arbeitsagenturen oder Arbeitgeber oder bei Freistellung durch den Arbeitgeber behalten wir uns das Recht vor, diese über den Fortbildungsstand zu informieren.
§ 6 Pflichten des Teilnehmers
Der TN hat
(1) an den Kursen regelmäßig, einschließlich aller Prüfungen und Klausuren,
teilzunehmen und mitzuarbeiten.
(2) die Hausordnung des Schulungsgebäudes zu befolgen.
(3) zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Unterrichtsräume pfleglich zu behandeln.
(4) das Rauchen in den zur Weiterbildung bereitgestellten Räumlichkeiten der Maria Hilf Gruppe ist zu unterlassen, soweit es nicht in einzelnen Räumen ausdrücklich gestattet ist.
(5) die Zahlungen lt. Vereinbarung pünktlich zu begleichen.
(6) Fehlzeiten schriftlich zu begründen.
§ 7 Ausschluss
(1) Wer gegen seine Pflichten als TN vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig
verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen
werden. Der TN hat der Akademie einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen,
(2) Die Akademie behält sich vor, TN der Lehrgänge von diesen auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden TN nicht erreicht werden kann, oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gem. § 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesen Fällen hat der TN die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erteilten Unterricht zu entrichten. Überzahlte Beträge werden erstattet.
§ 8 Kündigung
Der TN kann den Vertrag bis zum Kursbeginn unter Wahrung von § 5 Abs. 4 ohne Angabe von Gründen kündigen.
Bei Bildungsmaßnahmen, die kürzer als sechs Monate andauern, ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Bei Maßnahmen, die länger als 1 Jahr dauern, kann der TN den Unterrichtsvertrag, ohne Angabe von Gründen, erstmals zum Ablauf des ersten Lehrgangs-Halbjahres, mit einer Frist von sechs Wochen kündigen, Danach kann der TN den Unterrichtsvertrag jederzeit, mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der nächsten drei Monate, kündigen.
Wenn ein Teilnehmer während des laufenden Kurses seine Teilnahme abbricht, hat er der Akademie den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen (in der Regel die Kursgebühr), es sei denn, dass die Akademie den Abbruch schuldhaft zu vertreten hat. Es steht dem TN frei, den Nachweis zu führen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 9 Prüfungen, Zeugnisse und Teilnahmebescheinigungen
Die Abnahme von Prüfungen und Ausgabe von Zeugnissen richtet sich nach den
Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Lehrgänge in ihren jeweils geltenden Fassungen.
Bei Weiterbildungsmaßnahmen, die unter die Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen vom 13. Februar 1998 fallen, gelten die dort festgelegten Prüfungs-, Bewertungs-,Zulassungs- und ergänzenden Bedingungen.
Erstmalige Zulassung zur Prüfung ist in den Kursgebühren enthalten, soweit diese Prüfungskosten nicht in den für diesen Kurs gültigen Unterlagen der Akademie gesondert ausgewiesen sind.
Bei erneuter Vorstellung zur Prüfung fallen Prüfungskosten in Höhe von 150,00 € an. Diplome und Zeugnisse werden nach Erstattung der kompletten Kursgebühr ausgehändigt.
§ 10 Haftung
Für Schäden, welche die Akademie zu vertreten hat, haftet diese unabhängig vom Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt insbesondere für Unfälle bei der Anund Abreise und während des Aufenthaltes am Schulungsort, für sonstige Personen- und Sachschäden sowie Diebstahl mitgebrachter Gegenstände.
Alle TN sollen sich den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen fühlen. Sie
tragen für Ihr Handeln und Ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die
Verantwortung. Die Akademie behält sich vor, Teilnehmende, die durch Ihr
Verhalten das Ansehen der Akademie oder der Maria Hilf Gruppe schädigen, vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Die bei vorzeitiger Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten der/des betreffenden TN.
§ 11 Urheberrechte
Mit der Anmeldung verpflichten sich die Veranstaltungsteilnehmenden zur
Beachtung folgender Punkte:
Seminarbegleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. unterliegen dem
Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden; sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der TN bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 12 Datenschutz
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihren Namen und Vornamen sowie Ihre
Adresse unter Berücksichtigung des Datenschutzes speichern, um Sie auch
zukünftig über Veranstaltungen der Akademie oder ihrer Trägergruppe informieren zu können. Diese Daten werden jedoch nicht an Dritte weitergegeben.
§ 13 Teilnahmebedingungen und Weiterbildungsinformationen
Die den Teilnahmebedingungen der Maria Hilf Akademie in der jeweilig gültigen und beigefügten Fassung zur Weiterbildung (Weiterbildungsinhalte, Kosten, Prüfungsmodalitäten) sind Bestandteil des Vertrages, zwischen dem Teilnehmenden und der Maria Hilf Akademie. Die den Weiterbildungs-informationen zu entnehmenden Modalitäten, sind für beide Vertragsparteien bindend. Durch die Unterzeichnung der Teilnahmebedingungen erkennt TN diese an.
§ 13 Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dernbach.
Diese Teilnahmebedingungen sind Bestandteil aller Verträge für Bildungsmaßnahmen; Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
